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Psychologie

Psychologische Psychotherapie

In der Gruppenpraxis Weststadt arbeiten die Psychologinnen mit den Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie zusammen. Neben vielen gemeinsamen Arbeitsbereichen gibt es einige Unterschiede.

Aus- und Weiterbildung

Während Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie einen medizinischen Werdegang mit Medizinstudium und eidgenössisch anerkannter Facharztausbildung aufweisen (vergleiche «Psychiatrie und Psychotherapie»), absolvieren Psychologinnen bzw. Psychologen ein Psychologiestudium an der philosophischen Fakultät einer Universität. Das Studium dauert zwischen fünf und sechs Jahren und schliesst mit dem Titel «lic. phil I» oder mit dem seit Neuerem üblichen Titel «Master of Science» ab.

Nach Abschluss des Universitätsstudiums können sich Psychologinnen in verschiedenen Richtungen vertieft weiterbilden. Für den Fachtitel «Fachpsychologin für Psychotherapie FSP» wird eine fundierte (mindestens vierjährige), berufsbegleitende Weiterbildung in Psychotherapie gefordert. Dazu gehören Wissensvermittlung und Theorie, Therapiekontrollen (Supervision), intensive Selbsterfahrung und selbstverständlich eine praktische therapeutische Tätigkeit. Ebenfalls wird eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer klinischen Institution verlangt. Jährlich müssen 80 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden, deren Inhalte und Form in einem Reglement der «Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen» (FSP) festgehalten und durch die FSP kontrolliert werden. Für die selbstständige Tätigkeit ist neben der Anerkennung durch die FSP die Praxisbewilligung des Kantons erforderlich. Sowohl die Verleihung des Fachtitels durch die «Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen» (FSP) als auch die Erteilung der Praxisbewilligung unterliegen strenger Kontrolle und stellen hohe Anforderungen an die Ausbildung des Therapeuten.

Informationen

Psychologen arbeiten vorwiegend psychotherapeutisch und sind nicht zuständig für medikamentöse Behandlungen. Ebenfalls gelten verschiedene Zeugnisse nur, wenn sie (auch) von einem Arzt unterschrieben sind. Die Kosten für die Behandlung werden teilweise durch die Zusatzversicherung im Falle selbstständiger Tätigkeit oder im Falle der delegierten Tätigkeit durch die Grundversicherung übernommen.

Delegierte Psychotherapie ist eine Form von Psychotherapie, die durch nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbracht wird, die von einem Ärztin oder einem Arzt angestellt sind. Die delegierende Ärztin trägt für die Behandlung die Verantwortung und rechnet die Leistungen über ihren Namen ab. Die nichtärztliche Psychotherapeutin erhält von der Ärztin einen Lohn.

Der Titel der Psychologin und der Psychotherapeutin ist durch das Psychologieberufegesetz gesetzlich geschützt. Eine Gewährleistung für die fachgerechte Aus- und Weiterbildung bietet auch die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband wie der FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen) sowie die Praxisbewilligung des Kantons.